Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • § 1
  • § 2
  • Ausgleichsabgabe für Spielplätze
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 29/2024

    Zuletzt: 
    [derzeit nur Stammfassung]

    Abschnitt: 
    § 1

    Inhalt: 
    Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:

    a) sieben bis zwölf Wohnungen 6.125,- Euro,

    b) 13 bis 24 Wohnungen 12.250,- Euro,

    c) 25 bis 50 Wohnungen 18.376,- Euro,

    d) mehr als 50 Wohnungen 30.626,- Euro

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Abschnitt: § 1
Inhalt: Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:

a) sieben bis zwölf Wohnungen 6.125,- Euro,

b) 13 bis 24 Wohnungen 12.250,- Euro,

c) 25 bis 50 Wohnungen 18.376,- Euro,

d) mehr als 50 Wohnungen 30.626,- Euro